Nach einem Unfall oder Überfall eine Belastungsstörung oder ein Psychotrauma zu entwickeln, ist eine völlig normale Reaktion auf eine völlig abnormale Situation .
Die Berufsgenossenschaften übernehmen die Kosten für die ärztliche Versorgung und auch die psychotherapeutische Versorgung, wenn durch einen Unfall oder Überfall bei der Arbeit, wozu auch die Wegeunfälle gehören, psychische Störungen entstehen. Die psychotherapeutische Leistung ist in diesem Falle die psychotraumatologische Behandlung .
Die Berufsgenossenschaften erwarten von ihren Versicherten und den behandelnden Psychotherapeuten, dass die Behandlung möglichst kurzfristig nach dem Geschehen begonnen wird, damit chronische bzw. langfristige Schäden vermieden werden können. Manche Klienten brauchen nur ein paar Gespräche, bei anderen Klienten ist eine längere psychotherapeutische Unterstützung notwendig, um ihr Leben und die Arbeit fortzuführen. Der Leistungskatalog der Berufsgenossenschaften ist daher umfangreich.